Bedingungen für das öffnen kleiner Geschäftslokale

Ab 14. April können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen:

 

  • Maximal 400 Quadratmeter Verkaufsfläche.
  • Nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter.
  • Sicherstellung der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle.
  • Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden.
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