Bedingungen für das öffnen kleiner Geschäftslokale
Ab 14. April können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen:
- Maximal 400 Quadratmeter Verkaufsfläche.
- Nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter.
- Sicherstellung der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle.
- Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden.